Welche Genehmigung wird zum Fällen von Bäumen benötigt?

DSCF1389Wer einen eigenen Garten besitzt, möchte diesen auch individuell einrichten dürfen. Rasen wird gesät und neue Blumen in die Beete gepflanzt. Doch geht es um den Baumbestand auf dem eigenen Grundstück, greifen schnell verschiedene Vorschriften, die es zu beachten gilt.

Welche Bäume dürfen gefällt werden?

Soll ein Baum gefällt werden, muss zunächst der gesetzlich festgelegte Fällzeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar zwingend berücksichtigt werden. Hinzu kommen unterschiedliche Zeiten je nach Kommune, die es zwingend zu beachten gilt. In der restlichen Zeit herrscht nämlich Brut- und Vegetationszeit und die Bewohner des Baumes dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden. Je nach Bundesland fallen gewisse Baumarten unter die Baumschutzordnung und dürfen generell nicht gefällt werden.Auch die Baumgröße spielt je nach Bundesland eine Rolle. So dürfen in einigen Bundesländern Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm einfach gefällt werden, während es in anderen Ländern bis zu 80 cm Stammumfang möglich ist. Auskunft über die Regelung erteilt hier das zuständige Ordnungsamt der heimischen Gemeinde.

Welche Vorschriften gilt es zu beachten?

Ist die Entscheidung zur Fällung eines Baumes getroffen, so benötigt man eine Genehmigung von der Naturschutzbehörde, wenn der Baum aus ästhetischen Gründen gefällt werden soll. Wenn es darum geht Bäume in einem Waldstück zu fällen, ist das Forstamt zu informieren und der entsprechende Antrag dort zu stellen. Gelgentlich kommt es vor, dass Bäume nach Unwettern, beispielsweise durch Blitzeinschlag, beschädigt wurden und nun eine Gefahr darstellen. In diesem Fall ist der Antrag zur Fällung beim Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde oder beim Katastrophendienst zu stellen. Wichtige Angaben wie Argumente zur Fällung, Fotos des Baumes, Zeichnung des Grundstückes mit Lagebezeichnung aller Bäume (inklusive Höhe und Stammumfang jedes Baumes) sowie gegebenenfalls bereits geplante oder gar durchgeführte Ersatzpflanzungen sollten in dem Antrag vermerkt werden.

Strafen bei Nichtbeachtung der Vorschriften

Bei Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften und Gesetze drohen dem Gartenbesitzer hohe Geldstrafen, wenn er den Baum ohne gültige Genehmigung fällen lässt. Es wird empfohlen die Fällgenehmigung ungefähr zwei Monate vor dem gewünschten Fälltermin zu beantragen, damit nichts mehr im Wege steht. Auch eine Ersatzpflanzung gilt es zu leisten. Hier gelten keine Ausreden wie „kein Platz im Garten“, denn die Alternative stellt eine Ausgleichsabgabe dar, von der an anderer Stelle neue Pflanzen gesetzt werden können. Je größer der gefällte Baum, desto höher wird diese Zahlung angesetzt.

Alles in allem kann ein Baum auch, wenn er sich auf dem eigenen Grundstück befindet, nicht ohne Weiteres gefällt werden. Es gelten zahlreiche verschiedene Gesetze und Vorschriften über die der Grundbesitzer sich im Vorfeld ausführlich informieren sollte. Wer beispielsweise nicht selbst fällen möchte, der kann sich bei entsprechenden Firmen Vergleichsangebote erstellen lassen. Denn nicht nur die Fällung ist mit Kosten verbunden, auch die fachgerechte Entsorgung des Baumes ist nicht immer günstig. Weitere Informationen erteilen die Ordnungsämter und Gemeinden vor Ort.

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