Baumfällung

Ist ein Baum zu alt oder droht dieser umzufallen und Leute zu verletzen, muss oft die Kettensäge bzw. Motorsäge geholt werden. Es ist allerdings sehr wichtig einige Punkte bei der Fällung eines Baumes zu berücksichtigen.

Arbeitstechniken und Sicherheit beim Fällen von Bäumen

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Baumfällarbeiten sind immer mit Gefahren verbunden, deshalb sollte neben der richtigen Arbeitstechnik, vor allem die Sicherheit eine sehr hohe Priorität haben.

Die Vorbereitung von Baumfällarbeiten

Ein Baum sollte nie allein gefällt werden, empfohlen wird eine Gruppe von 2-3 Personen. Dies ist ratsam, weil weitere Personen helfen den Arbeitsplatz zu sichern, im Notfall Hilfe holen und bei vielen der anfallenden Tätigkeiten behilflich sein können.

Bevor der Baum gefällt wird, muss der Gefahrenbereich abgesichert werden, damit keine Dritten Personen verletzt werden. Der Radius des Bereichs, der abgesteckt werden muss, beträgt mindestens die doppelte Baumlänge. Gleichzeitung sollte auch der Rückzugsweg festgelegt werden, den die Arbeiter, während der Baum fällt und bei einem Notfall, benutzen.

Das Auswählen der Fallrichtung

Im Allgemeinen ist es am sichersten, die natürliche Fallrichtung des Baumes auszunutzen. Sie ergibt sich aus der Neigung des Baumes, ob er schräg oder gerade gewachsen ist, der Form von Ästen oder möglicher Lasten durch, z. B. Schnee. Oft muss die Fallrichtung aber auf Grund der Umstände geändert werden. Gründe hierfür wären ein Standort in Hanglage, Gebäude, Straßen oder Überlandleitungen, die in der Nähe sind, Bäume, die der fallende Baum mitreißen könnte oder die Windverhältnisse, die ungünstig sind.

Arbeitsgeräte und Hilfsmittel bereitlegen

Schon vor Beginn der Arbeiten müssen Arbeitsgeräte bereitgelegt und auf mögliche Defekte untersucht werden. Neben den reinen Arbeitsgeräten, wie Axt, Säge oder Kettensäge, sollten auch immer ein Verbandskasten und ausreichend Getränke bereit stehen. Das Einhalten regelmäßiger Pausen und die Aufnahme von genügend Flüssigkeit (keine alkoholischen Getränke), garantiert ein konzentriertes Arbeiten und vermindert die Gefahr von Unfällen.

Bei Arbeiten mit der Motorsäge sollten einige Dinge beachtet werden, um Verletzungen vorzubeugen. Eine Motorsäge sollte nur im festen Stand benutzt und nie über Kopf betätigt werden. Ist die Säge steckengeblieben, darf sie auf keinen Fall wieder gestartet werden. Um ein Steckenbleiben zu verhindern, sollte immer mit Vollgas gesägt werden.

Die passende Schutzkleidung

Vor dem ersten Arbeitsgang, ist geeignete Schutzkleidung anzulegen. Diese setzt sich aus einem Schutzhelm mit Visier, einer zusätzlichen Schutzbrille und Ohrenschützern für den Kopf zusammen. Als Kleidung sind eine Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe und Arbeitshandschuhe unverzichtbar.

Gefahren bei Baumfällarbeiten

Schwere oder sogar tödliche Verletzungen bei Baumfällarbeiten werden vor allem durch Herunterfallen von Ästen und Kronenteilen und durch zurückfedernde oder ausschlagende Stammenden und Kronen, nach dem Fällen, ausgelöst. Ebenso besteht die Gefahr direkt unter den fallenden Baum zu geraten oder von Stammteilen, die während des Fällschnittes abgesprengt werden, getroffen und verletzt zu werden.

Arbeitstechniken beim Fällen von Bäumen

Bevor die Arbeiten am Baum beginnen und nachdem die Fallrichtung feststeht, muss dieser Bereich von kleinen Bäumen und Sträuchern freigeräumt werden. Genauso muss auch der Fluchtweg von Ästen oder Hindernissen gesäubert werden. Anschließend wird der untere Teil des Stammes von Ästen befreit, erst dann wird die Fallkerb geschnitten. Sie besteht aus zwei Teilen, die Fallkerbsohle und das Fallkerbdach. Diese Öffnung sorgt dafür, dass der Baum, während er fällt, nicht aufreißt und auseinanderbricht. Als nächstes wird von der Rückseite der Fällschnitt ausgeführt. Er endet kurz vor der Fallkerb und bildet im Stamminneren einen schmalen Steg. Während des Sägens des Fällschnitts, wird er durch Einbringen von Keilen daran gehindert, sich wieder zu schließen. Fällt der Baum jetzt nicht selbstständig, wird mit ein paar Hammerschlägen auf die Keile nachgeholfen.

Nicht immer können Bäume mit der Fallkerb-Technik gefällt werden, z. B. weil sie zu groß sind, vom Borkenkäfer befallen, angefault oder durch Sturmschäden instabil sind. In so einem Fall muss der Baum, von oben nach unten, schrittweise, mittels einer Hebebühne, abgetragen werden.

Das Wichtigste in Kürze

Um mögliche Gefahren beim Fällen von Bäumen auszuschließen, sollten die Arbeiten möglichst gut geplant werden. Es sollte immer die sicherste Art gewählt werden, um den Baum zu Fällen. Der Gefahrenbereich muss abgesichert und Fluchtwege bestimmt und gesäubert werden. Grundsätzlich sollten Baumfällarbeiten nur von mehreren Personen, niemals allein, durchgeführt werden. Entsprechende Schutzkleidung bei der Arbeit ist Pflicht, genauso wie das Einhalten regelmäßiger Pausen. Arbeitsgeräte und passende Hilfsmittel müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden und vor Beginn der Arbeiten bereitliegen. Nur die Beachtung all dieser Punkte, kann einen reibungslosen und erfolgreichen Ablauf aller Arbeiten rund um das Fällen von Bäumen gewährleisten.

Baumschutzsatzungen: Wann darf ein Baum gefällt werden?

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DSC_0041Darf ich einen Baum auf meinem Grundstück selbst fällen?

Vielen Grundstückseigentümern ist nicht bewusst, dass es Regeln dafür gibt, wann und wie ein Baum gefällt darf. Für das Fällen eines Baumes müssen bestimmte Voraussetzungen unbedingt erfüllt sein.

Wichtig ist:

• Fällarbeiten müssen zwischen dem 30. September und dem 1. März durchgeführt werden.

• Ab einer bestimmten Größe / einem bestimmten Umfang darf nicht ohne Genehmigung gefällt werden.

• Es bedarf einer entsprechenden Ausrüstung und Schutzkleidung

• Für manche Bäume bedarf es einer Sondergenehmigung

Anfangs sollten Sie feststellen, ob der Baum gesund oder morsch ist bzw. fault. Es kann Komplikationen geben. Prüfen Sie, ob ausreichend Platz zu Verfügung steht, um den Baum fällen zu können. Bäume können großen Sach- und Personenschaden verursachen.

Woher bekomme ich eine Genehmigung?

Sie sollten sich mit der Aufgabe des Fällens nur auseinandersetzen, wenn Sie sich dies auch zutrauen. Zunächst einmal brauchen Sie die „Genehmigung zum Baumfällen“ vom zuständigen Ordnungsamt Ihrer Gemeinde, wenn Ihr Baum einen größeren Stammumfang als 80 cm aufweist und zwischen einem und einem Meter dreißig hoch ist. Dies ergibt sich aus der sogenannten Baumschutzverordnung.

Was ist eine Baumschutzverordnung?

Die Baumschutzverordnung oder Baumschutzsatzung unterscheidet sich je nach Stadt und Gemeinde. Sie wird auch Gehölzschutzsatzung genannt. Sie schreibt fest, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein privater Grundstückseigentümer Bäume auf seinem Grundstück fällen darf. Sie ist ein rechtliches Instrument und darf nicht missachtet werden. Sie dient auch zum Schutze des Stadtklimas und des Stadtbildes. Es ist ebenfalls festgelegt, ob ein Ersatz für den Baum gepflanzt werden muss. Der Bestand der ausgewachstenen Bäume soll stets geschützt werden. Es müssen sich häufig mehrere Behörden / Ämter wegen der Fällung eines einzelnen Baumes miteinander abstimmen, also sollte man sich vorher gut informieren. Es kann schließlich auch sein, dass Sie mit der Fällung Personen oder auch den Verkehr gefährden. Es ist also von Baum zu Baum eine Fallentscheidung ob Sie ihren Baum fällen dürfen.

Kann ich mich im Voraus informieren? Was gilt es noch zu beachten?

Im Internet finden Sie ausführliche Informationen darüber, welche Voraussetzungen zum Fällen eines Baumes gegeben sein müssen. Es ist möglich, dass Sie das Fällen Ihres Baumes schriftlich beantragen müssen. Die Fragestellung richtet sich nach Art und Größe des Baumes, wichtig ist auch die korrekte Angabe des Grundes. Je nach dem Grund, aus dem Sie den Baum fällen wollen, ist wieder ein anderes Amt dafür zuständig.

Welche Informationen werden im Allgemeinen für einen solchen Antrag benötigt?

  • Sie sollten Fotos des Baumes oder der zu fällenden Bäume beilegen.
  • Es muss eine detaillierte Begründung abgegeben werden, weshalb die Notwendigkeit zum Fällen des Baumes / der Bäume besteht.
  • Das Grundstück und seine Lage sollten exakt skizziert sein und die Lage des Baumes / der Bäume ebenfalls.
  • Die Art des Baumes, die Größe (Höhe; Stammumfang) müssen exakt angegeben werden.

So eine Antragsstellung kann Sie ca. 25 EUR kosten. Einen Baum ohne Genehmigung zu fällen kann jedoch wesentlich teurer werden, Geldstrafen bis ca. 50.000 EUR sind gegebenfalls möglich (Angabe ohne Gewähr).

Welche Genehmigung wird zum Fällen von Bäumen benötigt?

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DSCF1389Wer einen eigenen Garten besitzt, möchte diesen auch individuell einrichten dürfen. Rasen wird gesät und neue Blumen in die Beete gepflanzt. Doch geht es um den Baumbestand auf dem eigenen Grundstück, greifen schnell verschiedene Vorschriften, die es zu beachten gilt.

Welche Bäume dürfen gefällt werden?

Soll ein Baum gefällt werden, muss zunächst der gesetzlich festgelegte Fällzeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar zwingend berücksichtigt werden. Hinzu kommen unterschiedliche Zeiten je nach Kommune, die es zwingend zu beachten gilt. In der restlichen Zeit herrscht nämlich Brut- und Vegetationszeit und die Bewohner des Baumes dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden. Je nach Bundesland fallen gewisse Baumarten unter die Baumschutzordnung und dürfen generell nicht gefällt werden.Auch die Baumgröße spielt je nach Bundesland eine Rolle. So dürfen in einigen Bundesländern Bäume mit einem Stammumfang von 60 cm einfach gefällt werden, während es in anderen Ländern bis zu 80 cm Stammumfang möglich ist. Auskunft über die Regelung erteilt hier das zuständige Ordnungsamt der heimischen Gemeinde.

Welche Vorschriften gilt es zu beachten?

Ist die Entscheidung zur Fällung eines Baumes getroffen, so benötigt man eine Genehmigung von der Naturschutzbehörde, wenn der Baum aus ästhetischen Gründen gefällt werden soll. Wenn es darum geht Bäume in einem Waldstück zu fällen, ist das Forstamt zu informieren und der entsprechende Antrag dort zu stellen. Gelgentlich kommt es vor, dass Bäume nach Unwettern, beispielsweise durch Blitzeinschlag, beschädigt wurden und nun eine Gefahr darstellen. In diesem Fall ist der Antrag zur Fällung beim Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde oder beim Katastrophendienst zu stellen. Wichtige Angaben wie Argumente zur Fällung, Fotos des Baumes, Zeichnung des Grundstückes mit Lagebezeichnung aller Bäume (inklusive Höhe und Stammumfang jedes Baumes) sowie gegebenenfalls bereits geplante oder gar durchgeführte Ersatzpflanzungen sollten in dem Antrag vermerkt werden.

Strafen bei Nichtbeachtung der Vorschriften

Bei Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften und Gesetze drohen dem Gartenbesitzer hohe Geldstrafen, wenn er den Baum ohne gültige Genehmigung fällen lässt. Es wird empfohlen die Fällgenehmigung ungefähr zwei Monate vor dem gewünschten Fälltermin zu beantragen, damit nichts mehr im Wege steht. Auch eine Ersatzpflanzung gilt es zu leisten. Hier gelten keine Ausreden wie „kein Platz im Garten“, denn die Alternative stellt eine Ausgleichsabgabe dar, von der an anderer Stelle neue Pflanzen gesetzt werden können. Je größer der gefällte Baum, desto höher wird diese Zahlung angesetzt.

Alles in allem kann ein Baum auch, wenn er sich auf dem eigenen Grundstück befindet, nicht ohne Weiteres gefällt werden. Es gelten zahlreiche verschiedene Gesetze und Vorschriften über die der Grundbesitzer sich im Vorfeld ausführlich informieren sollte. Wer beispielsweise nicht selbst fällen möchte, der kann sich bei entsprechenden Firmen Vergleichsangebote erstellen lassen. Denn nicht nur die Fällung ist mit Kosten verbunden, auch die fachgerechte Entsorgung des Baumes ist nicht immer günstig. Weitere Informationen erteilen die Ordnungsämter und Gemeinden vor Ort.